Was Sie beim Versenden von Werbemails beachten sollten

Eine Nachbarin hat mir vor kurzem ihren Schlüssel gegeben. Wir haben vereinbart, dass ich bei ihr Blumen gieße, wenn sie im Urlaub ist. Allerdings habe ich jetzt gerade ein Anliegen und habe das Bedürfnis, sie zu sehen. Da ich weiß, dass sie zu Hause ist, gehe ich die zwei Etagen nach unten, schließe ihre Wohnung auf und betrete ungefragt ihr Wohnzimmer. Zu meinem Erstaunen reagiert meine Nachbarin nicht sehr begeistert.

Klares Einverständnis?

„Du kannst doch nicht einfach so in mein Appartment kommen“, beschwert sie sich. „Ich möchte das nicht.“ Ich aber verstehe nicht, wo ihr Problem liegt. Schließlich hat sie mir doch freiwillig ihren Schlüssel ausgehändigt. „Die Tatsache, dass du mir deinen Schlüssel gegeben hast und ich freien Zugang zum Treppenhaus habe, kann ich ja wohl als Einverständnis werten“, kontere ich daher bestimmt. Ihr Tonfall gefällt mir gar nicht. Auch als sie mir ihren Standpunkt noch erklären will und etwas von „Hausfriedensbruch“ faselt, lenke ich nicht ein. „Vielen Dank für deine Belehrung“, motze ich schließlich beleidigt, werfe ihr den Schlüssel vor die Füße und ziehe von dannen. Soll sie doch ihre Blumen in Zukunft alleine gießen, wenn sie sich so anstellt!

Natürlich ist dieses Beispiel frei erfunden. Allerdings habe ich erst vor ein paar Wochen etwas ganz Ähnliches erlebt. Dabei ging es nicht um ein materielles Gut (Schlüssel), sondern um meine E-Mail-Adresse, also einen immateriellen Besitz. Ich hatte sie zum Zwecke der Kontaktaufnahme weitergegeben, einer Nutzung zu Werbezwecken hatte ich nicht zugestimmt. Trotzdem erreichte mich schon kurz darauf die erste Werbemail. Ein Einsehen hatte die Absenderin selbst nach ausführlicher sachlicher Erklärung nicht. Warum ich es für wichtig halte, sich in der Verwendung von Daten an bestimmte Regeln zu halten, davon handelt mein heutiger Blogbeitrag.

Klare Regeln der Datennutzung

Es ist in der Tat oft ein Dilemma für uns Selbständige und Unternehmer. Wir möchten neue Kunden akquirieren, der Gesetzgeber aber schränkt uns, wenn es um Datennutzung geht, deutlich ein. Es gibt klare Regeln, nach denen die Nutzung und Speicherung von Daten in bestimmten Fällen erlaubt ist – oder auch nicht. Das kann einen schon mal ärgern, vor allem dann, wenn man selbst es nicht so eng sieht und einen lockeren Umgang mit den eigenen Daten pflegt. Ist das Kind dann in den Brunnen gefallen, gibt schnell ein Wort das andere und am Ende sind beide Seiten verärgert, anstatt dass eine diplomatische Einigung erzielt wurde, von der beide profitieren können.

In meinem Fall hatte ich auf einem Netzwerkertreffen Kontaktdaten mit verschiedenen anderen Business-Leuten getauscht und meine Visitenkarten neben die anderen Flyer und Karten ausgelegt, damit Interessenten sie mitnehmen konnten. Umgekehrt hatte ich auch selber nach Material von denen geschaut, die für mich interessant sein könnten in Bezug auf eine Zusammenarbeit. Ich habe immer wieder Aufträge, bei denen ich Kooperationspartner brauche oder Empfehlungen geben kann. So verstehe ich gutes Networking. Einer werblichen Nutzung meiner Daten hatte ich, wie gesagt, nicht zugestimmt.

Unerwünschte Werbung

Wenige Tage später aber bekam ich eine Nachricht von einer Teilnehmerin, mit der ich während des gesamten Abends kein persönliches Wort gesprochen hatte. Wir hatten lediglich in der allgemeinen Vorstellungsrunde einen Eindruck voneinander gewinnen können. In der Nachricht warb die Teilnehmerin für ihre Dienstleistung. Der Text war nicht persönlich an mich gerichtet, sondern an einen offen einsehbaren Verteiler, anhand dessen ich feststellen konnte, dass sie außer mir noch vielen anderen die Werbung unpersonalisiert geschickt hatte.

Da ich mir meist sehr genau überlege, welche Dienstleistungen mich interessieren und welche Newsletter ich daher abonnieren möchte, ärgerte mich die unerwünschte Post. Ich beschloss, der Absenderin ein Feedback darüber zu geben, wie ihre Mail auf mich wirkte, und ihr zu sagen, dass ich solche werblichen Mails von ihr nicht wünsche. Ihre Reaktion entsprach in etwa der der „Blumengießerin“ in dem oben genannten Beispiel. Meine Visitenkarte habe offen herumgelegen. Bei dem Treffen habe man sehr offen kommuniziert und ihr Einverständnis für die Kontaktaufnahme hätten prinzipiell alle gegeben, da der Abend ein Abend unter Fachfrauen gewesen sei, die ihr Business bewerben. Ich hätte dem ausdrücklich widersprechen müssen, wenn ich keine derartigen Mails wünschte.

Mit dieser Einschätzung allerdings liegt die Dame falsch.

Mehrere Dinge sind dabei festzuhalten:

„Ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht liegt vor, wenn einem Verbraucher E-Mails von einem Werbenden geschickt werden, ohne vorher die Einwilligung des Adressaten einzuholen“, schreibt der Rechtsanwalt Kilian Kost im Blog www.wbs-law.de und empfiehlt das Double-Opt-in-Verfahren, um hierüber einen Nachweis zu führen. Diese Einwilligung sollte aktiv gegeben werden und eindeutig sein. Von einer „prinzipiellen Einverständniserklärung“ aller auszugehen, nur weil es ein geschäftlicher Rahmen ist, innerhalb dessen man sich trifft, widerspricht allerdings nicht nur deutschem Recht, ich halte es auch aus anderen Gründen für verkehrt.

Selbst wenn es rechtlich in Ordnung wäre, E-Mails ohne Einwilligung des Adressaten zu verschicken – was nicht der Fall ist, stellt sich nämlich gleichzeitig die Frage, wie eine solche Aktion bei einem anderen ankommt und ob ich mich damit meinem Ziel, eventuell einen neuen Kunden zu gewinnen, nicht eher entferne. Zudem fiel mir auf, dass die Absenderin in unserer Kommunikation auch gar nicht zwischen Kontaktaufnahme und Werbung differenzierte.

Zwischen Kontaktaufnahme und Werbemails aber besteht ein großer Unterschied.

Während eine Kontaktaufnahme einen Dialog ermöglicht, innerhalb dessen beide Dialogpartner die Inhalte prägen und sich sozusagen gegenseitig „beschnuppern“ können, wirkt ungefragte Werbung häufig wie eine einseitige Push-Nachricht oder im schlimmsten Fall sogar wie Spam. Anstatt dass der Angeschriebene auf Ihre Werbung freudig reagiert, ist er genervt und behält Sie nicht in allzu guter Erinnerung. Davon haben dann beide nichts, weder Absender noch Adressat.

Was hätte die Absenderin anders machen können, um mit mir in Kontakt zu kommen?

1. Ein persönliches Gespräch

Die Absenderin hätte mich um ein persönliches Gespräch bitten können. Hierbei wäre sicherlich auch das Business zur Sprache gekommen. Klar, das ist ein Aufwand, den viele scheuen. Der Vorteil aber ist: In einem persönlichen Gespräch können Sie Vertrauen aufbauen und außerdem abschätzen, für wen Ihre Dienstleistung überhaupt interessant ist, welche Probleme Sie vielleicht für einen Kunden lösen können etc. Die Trefferquote wäre daher sicherlich eine ganz andere. Möglicherweise ist dies ein Aufwand, der sich lohnen kann.

2. Eine persönliche Mail ohne werblichen Charakter

Sie hätte auch auf schriftlicher Ebene mit mir Kontakt aufnehmen können, indem sie mir eine E-Mail ohne werblichen Charakter sendet. Auch hieraus hätte sich das Thema automatisch ergeben können, zum Beispiel weil die Adressatin die Absenderin gezielt nach ihrem Business fragt. Diese Möglichkeit bietet sich beispielsweise an, wenn beide miteinander in einem Online-Business-Netzwerk bereits verbunden und in Kontakt sind.

3. Content-Marketing mit Newsletter-Option

Sie hätte sich die Arbeit machen können, mit einer entsprechend guten Content- und Social-Media-Strategie auf sich aufmerksam zu machen. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass im Netz potenzielle Kunden zu mir finden und ich sie nicht erst suchen muss. Integriere ich auf meine Homepage/mein Blog zudem noch ein Formular, in dem sich jeder für meinen Newletter eintragen kann (selbstverständlich im Opt-out-Verfahren), dann kann ich an die so gesammelten Adressen fröhlich Werbemails verschicken, bis ein Widerspruch kommt oder sich eine Person wieder austrägt.

4. Erlaubnis einholen

Die vierte Option ist so einfach, dass sie eigentlich auf der Hand liegt. Dennoch möchte ich sie nicht unerwähnt lassen: Sie hätte sich schlicht und ergreifend bei dem Business-Treffen (zum Beispiel in Form einer Liste) die Erlaubnis derjenigen einholen können, die gerne Werbematerial auf elektronischem Wege von ihr erhalten möchten.

Möglicherweise hinkt das Beispiel vom Anfang an einer Stelle: Sich Zugang zu einer Wohnung zu verschaffen ist nicht mit unerwünschter Werbepost zu vergleichen. Dies wäre vermutlich eher der Fall, wenn jemand ihren E-Mail-Account gleich vollständig hackt und fröhlich auf ihrem Desktop mit ihren Dateien arbeitet. Mir ist nur ein Aspekt bei der Sache besonders wichtig: Unterschätzen Sie nicht den Wert immaterieller Güter, schon gar nicht den der Güter anderer Menschen. Die E-Mail-Adresse eines anderen ist sein Tanzbereich, nicht Ihrer.

Zum Abschluss daher ein paar Tipps, damit es mit dem Networking via E-Mail auch klappt:

  • Sichern Sie sich ab und holen Sie in jedem Fall die gesetzlich geforderten Einwilligungen ein. Sollte es tatsächlich mal zu einer Abmahnung kommen, sind Sie so auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
  • Reagieren Sie professionell und mit Verständnis, wenn jemand keine Werbung haben möchte. Jeder hat das Recht, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben über die Nutzung seiner Daten selbst zu entscheiden.
  • Legen Sie daher nicht Ihr eigenes Verhalten als Maßstab an, sondern respektieren Sie die individuellen Grenzen, die andere Ihnen aufzeigen. Es ist nichts Verwerfliches daran, wenn jemand Ihnen die Nutzung seiner Daten zu bestimmten Zwecken untersagt.

 

Zum Schluss ein Hinweis: Dieser Artikel ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung. Sollten Sie ein konkretes Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an einen Juristen.

Ein Kommentar

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